Ein würdevoller Abschied – auch bei begrenzten Mitteln. Würdevolle Bestattung, deren Kosten vom Sozialamt übernommen werden.
Wenn die Angehörigen die Bestattungskosten nicht tragen können, übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt die Kosten einer angemessenen Bestattung. Auch dann hat jeder Mensch das Recht auf einen würdevollen Abschied – wir begleiten Sie durch das Verfahren.
Sprechen Sie uns offen an – wir beraten Sie vertraulich und ohne Vorkosten-Druck.
Wir klären mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen.
Wir unterstützen Sie beim Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII.
Alle behördlichen Schritte übernehmen wir für Sie.
Die Bestattung wird würdevoll und im bewilligten Rahmen durchgeführt.
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. Wir melden uns umgehend - einfuehlsam und unverbindlich.
Jetzt anrufen: +49 171 2862424Angaben sind allgemeine Richtwerte und koennen je nach Region, Friedhof und Einzelfall abweichen. Wir beraten Sie zu Ihrer konkreten Situation.
Im Trauerfall zaehlt jede Minute. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage.
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